Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16. August 2026
Diesen Text vor dem Scharfschalten prüfen lassen. AGB sind neben der Widerrufsbelehrung das häufigste Abmahnziel. Eine unwirksame Klausel fällt ersatzlos weg — an ihre Stelle tritt dann das Gesetz, oft zu deinen Ungunsten. Die IHK Lippe zu Detmold berät Gründer dazu; eine anwaltliche Durchsicht kostet je nach Kanzlei einen niedrigen dreistelligen Betrag.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software „Enoxo Flow“, bereitgestellt von Engehausen Industries, Inhaber Nils-Malte Engehausen, In den Gärten 29, 32108 Bad Salzuflen (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Enoxo Flow richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Die Unternehmereigenschaft wird bei der Registrierung ausdrücklich bestätigt und mit Zeitpunkt gespeichert; ohne diese Bestätigung wird kein Konto eingerichtet.
(3) Registriert sich eine Person entgegen Absatz 2 als Verbraucher, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Der Anbieter löscht das Konto auf Mitteilung hin und erstattet bereits gezahlte Beträge vollständig.
Umgesetzt: Die Registrierung verlangt ein Pflichtfeld
„Firma oder Betrieb“ und einen eigenen Haken zur Unternehmereigenschaft nach
§ 14 BGB. Beides wird zusätzlich serverseitig geprüft, nicht nur über das
required-Attribut — das ließe sich in den Entwicklerwerkzeugen
entfernen, und die Beweislast liegt beim Anbieter. Bestätigung und Zeitpunkt
werden in flow_users gespeichert.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt eine webbasierte Software zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten, Abschlagsrechnungen, Storno- und Gutschriftbelegen sowie Verträgen bereit, einschließlich Kunden- und Leistungsverwaltung, Zahlungsverfolgung, Mahnwesen und Erzeugung sowie Prüfung elektronischer Rechnungen nach EN 16931.
(2) Die Software wird als Dienst über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.
(3) Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, verändert oder eingestellt werden, soweit der vertragsgemäße Nutzen für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt.
§ 3 Was Enoxo Flow ausdrücklich nicht ist
(1) Die Software leistet keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Hinweise auf gesetzliche Vorgaben, etwa zu Pflichtangaben nach § 14 UStG oder zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, sind Hilfestellungen und ersetzen keine fachliche Prüfung.
(2) Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit und die steuerliche Behandlung seiner Belege selbst verantwortlich.
(3) Die Software ist kein revisionssicheres Archiv im Sinne der GoBD. Die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO und § 257 HGB obliegt dem Kunden. Der Anbieter empfiehlt, ausgestellte Belege zusätzlich als PDF außerhalb der Software aufzubewahren.
§ 4 Vertragsschluss, Testphase
(1) Der Vertrag kommt mit der Einrichtung des Kontos zustande.
(2) Nach der Registrierung steht der volle Funktionsumfang 14 Tage kostenlos zur Verfügung. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt erst durch eine gesonderte Bestellung zustande.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Das Abonnement kostet 4,99 € monatlich bzw. 49 € jährlich.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die genannten Preise sind Endpreise.
(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Fristsetzung sperren. Der Zugriff auf bestehende Belege im Nur-Lese-Modus bleibt für mindestens 30 Tage erhalten.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Abonnement läuft je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn es nicht gekündigt wird.
(2) Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich.
(3) Die Kündigung ist jederzeit über die Seite Vertrag kündigen möglich. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich, ein Grund muss nicht angegeben werden. Die Kündigung wird unverzüglich in Textform bestätigt, unter Angabe des Inhalts, des Zeitpunkts des Zugangs und des Zeitpunkts, zu dem der Vertrag endet. Die Schaltfläche wird freiwillig bereitgestellt; die Pflicht nach § 312k BGB besteht gegenüber Unternehmern nicht.
Umgesetzt: Die Seite Vertrag
kündigen ist aus dem Fuß jeder Seite und aus der App erreichbar, ohne
Anmeldung und ohne Pflicht zur Angabe eines Grundes. Ein Grundfeld erscheint
nur bei einer außerordentlichen Kündigung — bei der ordentlichen wäre eine
Pflichtangabe ein Verstoß. Noch offen: Der Versand der
Bestätigung muss an die Serverfunktion angeschlossen werden, siehe
EDGE-FUNKTION-kuendigung.md. Bis dahin läuft die Seite über den
Mailweg.
(4) Nach Vertragsende bleiben die Daten 30 Tage im Nur-Lese-Modus zugänglich, damit eine vollständige Sicherung erstellt werden kann. Danach werden sie gelöscht.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht weiter.
(2) Der Kunde bewahrt den bei der Registrierung angezeigten Wiederherstellungscode sicher und getrennt vom Passwort auf.
(3) Der Kunde erstellt regelmäßig eigene Sicherungen über die dafür vorgesehene Funktion.
§ 8 Verschlüsselung und die Folgen
(1) Inhalte des Kunden werden vor der Übertragung im Browser verschlüsselt. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf den Schlüssel und kann Inhalte nicht entschlüsseln.
(2) Verliert der Kunde sowohl das Passwort als auch den Wiederherstellungscode, sind die gespeicherten Daten endgültig nicht mehr lesbar. Eine Wiederherstellung durch den Anbieter ist technisch ausgeschlossen. Der Anbieter haftet in diesem Fall nicht für den Verlust.
(3) Auf diesen Umstand wird bei der Registrierung gesondert hingewiesen.
Das ist die wichtigste Klausel des ganzen Dokuments. Sie trägt nur, wenn der Hinweis bei der Registrierung tatsächlich erscheint und aktiv bestätigt werden muss. Ein Satz, der nur in den AGB steht, wird von Gerichten bei so weitreichenden Folgen regelmäßig als überraschend im Sinne des § 305c BGB angesehen.
§ 9 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an, jeweils außerhalb angekündigter Wartungsfenster.
(2) Nicht eingerechnet sind Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Vorleistern und höhere Gewalt.
Nur zusagen, was du halten kannst. Eine zugesagte Verfügbarkeit ist eine Beschaffenheitsvereinbarung. 99 % im Jahr bedeuten rund 3,7 Tage zulässigen Ausfall. Wenn du dir unsicher bist, formuliere ohne feste Zahl: „Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit.“
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts, soweit die Software zeitlich begrenzt gegen Entgelt überlassen wird.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so genau, dass sie nachvollzogen werden können.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Verarbeitet der Kunde in Enoxo Flow personenbezogene Daten Dritter — etwa Angaben zu seinen eigenen Kunden — ist der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags erforderlich.
§ 13 Änderung dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Salzuflen. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.